§ 10 Ältestenrat - Ehrenrat

Der Ältestenrat-Ehrenrat besteht aus seinem Vorsitzenden und 5 Beiräten, die dieser bestimmt und dem geschäftsführenden Präsidium meldet. Dem Ältesten-Ehrenrat stehen insbesondere die Befugnisse nach § 5 dieser Satzung zu. Er wirkt bei den Vereinsehrungen sowie bei allen persönlichen Angelegenheiten mit, die sich aus der Vereinszugehörigkeit von Mitgliedern ergeben. (z.B. Geburtstage, Beerdigungen). Der Ehrenrat unterstützt das Präsidium in der Beschaffung finanzieller Mittel zur Förderung sportlicher Ziele.