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§ 10 Ältestenrat - Ehrenrat Der Ältestenrat-Ehrenrat
besteht aus seinem Vorsitzenden und 5 Beiräten, die dieser bestimmt und
dem geschäftsführenden Präsidium meldet. Dem Ältesten-Ehrenrat stehen
insbesondere die Befugnisse nach § 5 dieser Satzung zu. Er wirkt bei den
Vereinsehrungen sowie bei allen persönlichen Angelegenheiten mit, die
sich aus der Vereinszugehörigkeit von Mitgliedern ergeben. (z.B. Geburtstage,
Beerdigungen). Der Ehrenrat unterstützt das Präsidium in der Beschaffung
finanzieller Mittel zur Förderung sportlicher Ziele. |
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