§ 2 Zweck des Vereins

Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung der Allgemeinheit auf dem Gebiet des Sportes; im einzelnen durch:

- Abhaltung von Turn-, Sport- und Spielübungen.

- Abhaltung von Wettkämpfen und Wettspielen auf dem Gebiet sämtlicher Sportarten.

- Durchführung von Versammlungen, Veranstaltungen kultureller und unterhaltender Art und Wanderungen

- Ausbildung und Einsatz von sachgemäß vorgebildeten Übungsleitern.

- Instandhaltung der Sportanlagen und der Vereinsheime sowie der Turn- und Sportgeräte.

Der Verein ist politisch, rassisch und konfessionell neutral.