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§ 2 Zweck des Vereins
Der Satzungszweck
wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung der Allgemeinheit auf
dem Gebiet des Sportes; im einzelnen durch:
- Abhaltung von Turn-, Sport- und Spielübungen.
- Abhaltung von Wettkämpfen und Wettspielen auf dem Gebiet sämtlicher
Sportarten.
- Durchführung von Versammlungen, Veranstaltungen kultureller und unterhaltender
Art und Wanderungen
- Ausbildung und Einsatz von sachgemäß vorgebildeten Übungsleitern.
- Instandhaltung der Sportanlagen und der Vereinsheime sowie der Turn-
und Sportgeräte.
Der Verein ist politisch,
rassisch und konfessionell neutral. |