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§ 8 Das Gesamtpräsidium Das Gesamtpräsidium
besteht aus: Die Mitgliederversammlung oder das Gesamtpräsidium während laufender Amtsperiode können einen 4. Vizepräsidenten wählen. Die genaue Anzahl der Beiräte legt das geschäftsführende Präsidium je nach Erfordernis vor der Wahl fest. Das Gesamtpräsidium wird jeweils auf die Dauer von zwei Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt. Die Aufgaben des Gesamtpräsidiums liegen in der ständigen Mitwirkung bei der Führung der Geschäfte des geschäftsführenden Präsidiums. Dem Gesamtpräsidium können durch die Mitgliederversammlung weitergehende Aufgaben zugewiesen werden. Im übrigen nimmt es die Aufgaben wahr, für die kein anderes Vereinsorgan ausdrücklich bestimmt ist. Das Gesamtpräsidium tritt
mindestens einmal im Jahr zusammen oder wenn 1/3 ihrer Mitglieder dies
beantragt. |
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